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   OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04   

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https://dejure.org/2005,15838
OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04 (https://dejure.org/2005,15838)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.08.2005 - 12 U 267/04 (https://dejure.org/2005,15838)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. August 2005 - 12 U 267/04 (https://dejure.org/2005,15838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; StBerG § 68
    Haftung des Steuerberaters; Kausalität eines Beratungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 100/95

    Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Steuerberater; Hinweispflicht des

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Dann muss er grundsätzlich im Rahmen der Abwicklung des Mandats die Art der Erledigung seines Auftrags auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüfen und den Mandanten auf einen etwaigen Regressanspruch und dessen Verjährung hinweisen (BGH NJW-RR 1997, 50).

    d) Zwar kann die Pflicht des vorherigen Steuerberaters, den Mandanten auf die durch seinen Fehler eingetretene Schädigung und die kurze Verjährung nach § 68 StBerG a.F. hinzuweisen, entfallen, wenn der Mandant rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung anderweit die entsprechenden Informationen erhält, namentlich durch einen Nachfolgesteuerberater oder durch einen Rechtsanwalt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 50, 52 Sp.2 u.; BGH NJW 1995, 2108, 2109).

    Demzufolge steht bei einem Haftungsanspruch gegen einen Steuerberater dem geschädigten Mandanten eine mit Eintritt der Primärverjährung beginnende eigenständige dreijährige Verjährungsfrist zu Gebote (vgl. BGH NJW 1995, 2108, 2110 Sp. 1 Abs. 3; BGH NJW-RR 1997, 50, 53 Sp. 1 Abs. 1).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Denn auch dann verschlechtert sich die Vermögenslage des Mandanten als Folge des Antragsfehlers des Beklagten gegenüber seinem früheren Vermögensstand, indem die Finanzbehörde mit dem Erlass des Steuerbescheids ihren hauptsächlichen Entscheidungsprozess zu Ungunsten des Steuerpflichtigen abgeschlossen und den öffentlich-rechtlichen Steueranspruch konkretisiert hat (vgl. BGH NJW 1995, 2108).

    d) Zwar kann die Pflicht des vorherigen Steuerberaters, den Mandanten auf die durch seinen Fehler eingetretene Schädigung und die kurze Verjährung nach § 68 StBerG a.F. hinzuweisen, entfallen, wenn der Mandant rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung anderweit die entsprechenden Informationen erhält, namentlich durch einen Nachfolgesteuerberater oder durch einen Rechtsanwalt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 50, 52 Sp.2 u.; BGH NJW 1995, 2108, 2109).

    Demzufolge steht bei einem Haftungsanspruch gegen einen Steuerberater dem geschädigten Mandanten eine mit Eintritt der Primärverjährung beginnende eigenständige dreijährige Verjährungsfrist zu Gebote (vgl. BGH NJW 1995, 2108, 2110 Sp. 1 Abs. 3; BGH NJW-RR 1997, 50, 53 Sp. 1 Abs. 1).

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Insoweit besteht dann eine nachvertragliche Belehrungspflicht, da dem Steuerberater die Vertragsverletzung grundsätzlich auch dann zuzurechnen ist, wenn der Vertrag endet, bevor der Schaden letztlich eintritt (vgl. entsprechend BGH NJW 2002, 1117, 1120; BGH NJW 1997, 1302).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 132/01

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Steuerberater, die nacheinander in derselben Steuersache demselben Auftraggeber durch den gleichen Fehler Schaden zugefügt haben, haften diesem grundsätzlich als Gesamtschuldner (vgl. auch BGH, Urt. v. 7. April 2005 - IX ZR 132/01 für den insoweit gleich liegenden Bereich der Anwaltshaftung).
  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Insoweit besteht dann eine nachvertragliche Belehrungspflicht, da dem Steuerberater die Vertragsverletzung grundsätzlich auch dann zuzurechnen ist, wenn der Vertrag endet, bevor der Schaden letztlich eintritt (vgl. entsprechend BGH NJW 2002, 1117, 1120; BGH NJW 1997, 1302).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Denn er wusste damals noch nichts von den Versäumnissen des Beklagten bei der Geltendmachung des Schuldzinsenabzugs (vgl. auch BGH NJW 1994, 2822, 2824 Sp. 2 u.; BGH NJW 1993, 1779).
  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Soweit der Beklagte für seine Auffassung -bei deren Richtigkeit der Mahnbescheid zu spät und nicht mehr verjährungsunterbrechend hätte wirken können- auf Rechtsprechung verweist (BGHZ 94, 380, 390; BGH NJW 1979, 264), handelt es sich um Fälle der Anwaltshaftung.
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80

    Haftpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    a) Seit dem Grundsatzurteil des BGH vom 20. Januar 1982 (in NJW 1982, 1285; vgl. auch BGH NJW 1986, 1162), musste jedem Steuerberater, der sich pflichtgemäß auch über die für ihn berufsrechtlich wichtige Rechtsprechung laufend informierte, klar sein, dass er ebenso wie Rechtsanwälte, für die das schon vorher höchstrichterlich entschieden war, verpflichtet war, einen Mandanten über einen sich aus seiner Pflichtverletzung ergebenden Schadensersatzanspruch und die dafür geltende kurze Verjährungsfrist aufzuklären.
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    Soweit der Beklagte für seine Auffassung -bei deren Richtigkeit der Mahnbescheid zu spät und nicht mehr verjährungsunterbrechend hätte wirken können- auf Rechtsprechung verweist (BGHZ 94, 380, 390; BGH NJW 1979, 264), handelt es sich um Fälle der Anwaltshaftung.
  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84

    Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2005 - 12 U 267/04
    a) Seit dem Grundsatzurteil des BGH vom 20. Januar 1982 (in NJW 1982, 1285; vgl. auch BGH NJW 1986, 1162), musste jedem Steuerberater, der sich pflichtgemäß auch über die für ihn berufsrechtlich wichtige Rechtsprechung laufend informierte, klar sein, dass er ebenso wie Rechtsanwälte, für die das schon vorher höchstrichterlich entschieden war, verpflichtet war, einen Mandanten über einen sich aus seiner Pflichtverletzung ergebenden Schadensersatzanspruch und die dafür geltende kurze Verjährungsfrist aufzuklären.
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

  • OLG Köln, 14.06.2007 - 8 U 60/06

    Unbegründete Schadensersatzforderung gegen Steuerberater

    dd) Entgegen der Auffassung der Beklagten widerspricht die Entscheidung des Senats auch nicht dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 08.08.2005 - 12 U 267/04 (DStRE 2006, 1365).
  • LG Aachen, 06.10.2006 - 8 O 56/06

    Vergütungsanspruch eines Steuerberaters aufgrund Steuerberatungsvertrags i.R.e.

    Die in der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (WM 2006 449 ff.) zu beurteilende Sachverhaltskonstellation einer Mandatsbeendigung in der Situation einer noch offenen Korrespondenz des vormaligen Steuerberaters mit dem Finanzamt, weicht in diesem entscheidenden Punkt von dem hier zu beurteilenden Fall ab.
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